Informationen zu den Anwaltskosten

Die gesetzliche Grundlage für die Kosten anwaltlicher Tätigkeit findet sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Gebühren richtet sich häufig nach dem Streitwert. Bei niedrigen Streitwerten fallen geringere Kosten, bei hohen Streitwerten
höhere Kosten an. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten möglich.

Für Rechtssuchende, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Mittel für die Wahrnehmung von Rechten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich und von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung stelle ich für Sie die Kostendeckungsanfrage.

Es gibt auch weitere Fälle, bei denen nicht der Mandant, sondern ein Dritter zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist, so muss beispielsweise bei der Geltendmachung von berechtigten Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Sprechen Sie mich an, die Frage der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit kann dann im Einzelfall jeweils erörtert werden.