Meine schwerpunktmäßigen Tätigkeitsbereiche

Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Strafrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Neben einer Vielzahl von gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen ist auch insbesondere eine Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte für eine sachgerechte Beratung und Vertretung erforderlich.

Diese biete ich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes an:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Kündigungsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht

Verkehrsrecht

In unserem dichten Straßenverkehr passiert schnell einmal etwas. Auch ohne eigenes Verschulden kann man in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Es ist ein Schaden entstanden, was kann geltend gemacht werden. Eine kleine Unaufmerksamkeit (beispielsweise eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) kann zu dem Vorwurf der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einem Bußgeldverfahren führen. Wie verhält man sich am besten, was kann zur Entlastung vorgebracht werden. 

Hier ist Rechtsrat und Vertretung gefragt, meine Leistungen für Sie:


  • Geltendmachung und Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen
  • Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
  • Beratung und Vertretung in Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Klärung von Fragestellungen bei Reparatur, An- und Verkauf eines Kfz

Strafrecht

Die Rolle in einem Strafverfahren kann unterschiedlich sein als Beschuldigter, Angeklagter, Opfer (Verletzter), Zeuge.

Der wesentliche Bereich einer Tätigkeit im Strafrecht ist die Strafverteidigung. Hier sollte möglichst schon zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens Rechtsrat eingeholt und Rechtsbeistand gesucht werden, damit bereits zu diesem Zeitpunkt eine Unterstützung erfolgen kann.

Beratung, Unterstützung und Vertretung von Opfern einer Straftat gegebenenfalls im Rahmen einer Nebenklage gehören ebenfalls zu dem Bereich des Strafrechtes. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit des anwaltlichen Beistandes für einen Zeugen vor.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Auch die Bereiche Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung zählen zum Familienrecht. Insbesondere in folgenden Bereichen bin ich Ihr Ansprechpartner für Beratung und Vertretung:

  • Trennung und Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhaltsansprüche
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Haushaltsverteilung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Scheidungsfolgen-vereinbarungen

Mietrecht

In Deutschland sind rund 60 Prozent aller Wohnungen Mietwohnungen. Im Wohnungsmietrecht können vielfältige rechtliche Fragestellungen auftreten, zwischen Vermieter und Mieter besteht ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis. Insoweit geht es nicht nur um den einmaligen Abschluss des Mietvertrages, sondern auch um die während des laufenden Mietverhältnisses und bei Beendigung auftretenden Gegebenheiten. Für Beratung und Vertretung bin ich Ihr Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragestellungen wie:


  • Abschluss und Gestaltung von Mietverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • rückständige Mietzahlungen
  • Beendigung und Kündigung des Mietvertrages
  • Wohnungseigentumsrecht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sie benötigen rechtlichen Beistand oder haben Fragen zu einem meiner Rechtsgebiete? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit meiner Kanzlei und lassen Sie uns ein persönliches Gespräch führen. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: 0 57 51 / 44 014